Schöberl & Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG
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Der Stichtag, bis zu welchem Sie Saisonmitarbeiter spätestens anmelden müssen, um die kürzlich neue geschaffene Saisonstarthilfe nutzen zu können, wurde auf Freitag, 17.12. 2021 verlängert.
Eckpunkte zur Saisonstarthilfe:
Als Saisonbetriebe gelten Hotels, die mindestens 3 Monate im Jahr geschlossen sind oder mehr als 33 % Schwankung im Beschäftigtenstand haben.
Nähere Informationen finden Sie auch auf der Website des AMS unter
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/saisonstarthilfe#welche-arbeitnehmerinnen-sind-foerderbar
Unsere Empfehlung:
Sollte Ihr Unternehmen als Saisonbetrieb eingestuft werden und Sie in naher Zukunft neue Mitarbeiter anmelden möchten, raten wir dies bis Freitag, 17. 12. 2021 zu machen.
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